Haftung
Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Verschuldens- und Gefährdungshaftung für Schäden, die durch ihre Teilnahme an Personen und Sachen entstehen.
Die Teilnehmer tragen die alleinige Verantwortung für Schäden, die durch die von ihnen oder ihren Mitarbeitern oder Helfern benutzten Fahrzeuge verursacht werden.
Mit der Anmeldung verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegen:
- Den Veranstalter, einschließlich seines Vorstands
- Die Sportwarte
- Die Rennstreckeneigentümer
- Den Deutschen Motorsport Verband
- Das DBM-Komitee
- Behörden
- Renndienste
- Alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
- Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der Veranstaltungsstraßen verursacht werden
- Die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller genannten Personen und Stellen
- Die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge
- Den eigenen Bewerber, die eigenen Fahrer und Mitfahrer, sowie eigene Helfer, vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen zwischen diesen Parteien.
Ausgenommen sind Ansprüche für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung dieser Personen beruhen.